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   LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98   

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https://dejure.org/2001,22342
LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98 (https://dejure.org/2001,22342)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2001 - L 6 U 139/98 (https://dejure.org/2001,22342)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2001 - L 6 U 139/98 (https://dejure.org/2001,22342)
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  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 34/93

    Sturz im Treppenflur eines Gasthofs als Arbeitsunfall - Verursachung des Unfalls

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Unfällen von Arbeitnehmern unter Alkoholeinfluss ist der ursächliche Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall zunächst zu verneinen, wenn der Versicherte derart betrunken ist, dass er zu keiner dem Unternehmen förderlichen Arbeit mehr fähig ist (BSGE 45, 176 ff.; BSGE 48, 224 ff. sowie BSG Urteil vom 5. Juli 1994, 2 RU 34/93).

    Weiterhin aber wird der Versicherungsschutz auch dann verneint, wenn der Versicherte infolge des Alkoholgenusses einen Leistungsabfall erleidet und dieser die rechtlich allein wesentliche Bedingung des Unfalls ist (BSGE 45, 176 ff.; BSGE 48, 224 ff. sowie BSG Urteil vom 5. Juli 1994, 2 RU 34/93).

    Die Anforderungen an den Beweiswert der äußeren Umstände bzw. an die alkoholbedingte Typizität der festgestellten Verhaltensweisen in oder außerhalb der Unfallsituation sind dabei um so größer, je niedriger der Wert einer ermittelten BAK ist (BSG Urteil vom 5. Juli 1994, a.a.O. m.w.Nw.).

    Denn die BAK ist eine chemische Bezugsgröße, die nicht stets in jedem Fall eine abschließende Aussage über die Auswirkung des Alkoholeinflusses zulässt (BSG Urteile vom 28. Juni 1979 - 8 a RU 34/78 = BSGE 48, S. 224 ff, sowie vom 7. Mai 1994 - 2 RU 34/93 -).

  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78

    Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Unfällen von Arbeitnehmern unter Alkoholeinfluss ist der ursächliche Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall zunächst zu verneinen, wenn der Versicherte derart betrunken ist, dass er zu keiner dem Unternehmen förderlichen Arbeit mehr fähig ist (BSGE 45, 176 ff.; BSGE 48, 224 ff. sowie BSG Urteil vom 5. Juli 1994, 2 RU 34/93).

    Weiterhin aber wird der Versicherungsschutz auch dann verneint, wenn der Versicherte infolge des Alkoholgenusses einen Leistungsabfall erleidet und dieser die rechtlich allein wesentliche Bedingung des Unfalls ist (BSGE 45, 176 ff.; BSGE 48, 224 ff. sowie BSG Urteil vom 5. Juli 1994, 2 RU 34/93).

    Denn die BAK ist eine chemische Bezugsgröße, die nicht stets in jedem Fall eine abschließende Aussage über die Auswirkung des Alkoholeinflusses zulässt (BSG Urteile vom 28. Juni 1979 - 8 a RU 34/78 = BSGE 48, S. 224 ff, sowie vom 7. Mai 1994 - 2 RU 34/93 -).

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 55/77
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Unfällen von Arbeitnehmern unter Alkoholeinfluss ist der ursächliche Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall zunächst zu verneinen, wenn der Versicherte derart betrunken ist, dass er zu keiner dem Unternehmen förderlichen Arbeit mehr fähig ist (BSGE 45, 176 ff.; BSGE 48, 224 ff. sowie BSG Urteil vom 5. Juli 1994, 2 RU 34/93).

    Weiterhin aber wird der Versicherungsschutz auch dann verneint, wenn der Versicherte infolge des Alkoholgenusses einen Leistungsabfall erleidet und dieser die rechtlich allein wesentliche Bedingung des Unfalls ist (BSGE 45, 176 ff.; BSGE 48, 224 ff. sowie BSG Urteil vom 5. Juli 1994, 2 RU 34/93).

  • BSG, 15.12.1966 - 2 RU 255/63

    Unfallversicherungsschutz - Geschäftsinhaber - Wohnung über Geschäft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
    Es könne auch nicht festgestellt werden, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Sturzes die Tageseinnahmen aus dem Lokal in das in der Wohnung gelegene Büro habe bringen wollen, was zu einem Versicherungsschutz führen würde (BSGE 26, S. 45 ff).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
    Dies ist der Fall, wenn die Tatsache in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG Urteil 22. September 1977, 10 RV 15/77 in BSGE 45, S. 1 ff.).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
    Es gibt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Grundsatz des Inhalts, dass ein Unfall im Bereich der Betriebsstätte stets nur der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (vgl. BSG Urteile vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - sowie vom 29. März 1963 - 2 RU 75/61 - in BSGE 19, 52 ff.; vom 26. Mai 1966 - 2 RU 71/63 - und vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 -).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
    Sie hat vorgetragen, ihr Mann habe den Unfall in seinem Arbeitsbereich erlitten, und andere Ursachen für seinen Sturz seien nicht festzustellen, deshalb sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. Februar 1988, 2 RU 30/87, und vom 27. Juni 1991, 2 RU 31/90) von einem Unfall bei versicherter Tätigkeit auszugehen.
  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 30/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
    Sie hat vorgetragen, ihr Mann habe den Unfall in seinem Arbeitsbereich erlitten, und andere Ursachen für seinen Sturz seien nicht festzustellen, deshalb sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. Februar 1988, 2 RU 30/87, und vom 27. Juni 1991, 2 RU 31/90) von einem Unfall bei versicherter Tätigkeit auszugehen.
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
    Es gibt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Grundsatz des Inhalts, dass ein Unfall im Bereich der Betriebsstätte stets nur der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (vgl. BSG Urteile vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - sowie vom 29. März 1963 - 2 RU 75/61 - in BSGE 19, 52 ff.; vom 26. Mai 1966 - 2 RU 71/63 - und vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 -).
  • BSG, 26.05.1966 - 2 RU 71/63
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
    Es gibt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Grundsatz des Inhalts, dass ein Unfall im Bereich der Betriebsstätte stets nur der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (vgl. BSG Urteile vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - sowie vom 29. März 1963 - 2 RU 75/61 - in BSGE 19, 52 ff.; vom 26. Mai 1966 - 2 RU 71/63 - und vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 -).
  • BSG, 30.07.1971 - 2 RU 200/69
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